Ethos hat ihre Abstimmungsrichtlinien und Corporate-Governance-Grundsätze aktualisiert. Diese dienen Ethos als Grundlage für die Analysen der Generalversammlungen 2026 und Stimmempfehlungen. Die Richtlinien und Grundsätze werden jährlich überarbeitet und erscheinen nun in der 25. Ausgabe.
Jedes Jahr können die Aktionärinnen und Aktionäre kotierter Unternehmen über zahlreiche, vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Geschäfte abstimmen: Jahresbericht und -abschluss, Dividende, Entlastung, Nachhaltigkeitsbericht, Wahlen der Verwaltungsratsmitglieder, Vergütungen der Führungsinstanzen oder die Wahl der Revisionsstelle. Ethos gibt Abstimmungsempfehlungen für alle Tagesordnungspunkte für in der Schweiz (SPI) und 600 im Ausland kotierte Unternehmen ab. So können die Mitglieder, Kundinnen und Kunden von Ethos sowie weitere Interessierte fundierten Abstimmungsempfehlungen folgen.
Die Empfehlungen basieren auf den Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und den Grundsätzen der Corporate Governance von Ethos. Diese werden jährlich den Entwicklungen in der Gesetzgebung und der Best Practice angepasst.
Klärung der Erwartungen an den Nachhaltigkeitsbericht
Die Ethos Stiftung veröffentlicht heute die 25. Ausgabe der Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und den Grundsätzen der Corporate Governance. Sie bestätigt damit ihre Grundsätze und Erwartungen. Die wichtigsten Änderungen präzisieren die Anforderungen für eine Genehmigung des Nachhaltigkeits- oder Klimaberichts. So werden die Gründe für eine Ablehnung neu in zwei Kategorien unterteilt: mangelnde Transparenz und unzureichende Qualität der veröffentlichten Daten einerseits und zu tiefe Ambitionen und eine unzureichende Performance andererseits.
Nach den ersten zwei Jahren Anwendung des neuen Gesetzes, das der Generalversammlung das Recht zur Genehmigung der Nachhaltigkeitsberichte einräumt, wollte Ethos für Gründe für Ablehnungen präzisieren. «Auch wenn der Grund der Ablehnung oft an mangelnder Transparenz liegt, so beobachtete Ethos auch transparentere Unternehmen mit zu geringen oder abnehmenden Ambitionen bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsziele», betont Vincent Kaufmann, Direktor der Ethos Stiftung. «Es ist entscheidend, dass die Nachhaltigkeitsberichte nicht nur eine Compliance-Massnahme sind, sondern den Aktionärinnen und Aktionären eine Leistungsbeurteilung ermöglichen. Wenn sich die Leistung aufgrund mangelnder Ambitionen verschlechtert, müssen sie ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen können.»
Bezüglich Transparenz verlangt Ethos, dass ein Nachhaltigkeitsbericht alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen abdeckt. Er muss zudem für jedes dieser Themen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren relevante quantitative Indikatoren enthalten, die von einer unabhängigen dritten Partei überprüft sind. Weiter muss der Grad der Zielerreichung offengelegt sein.
Ethos verlangt von Unternehmen, dass ihre Klimastrategie mit den Zielen des Pariser Abkommens in Einklang steht. Die Unternehmen müssen ausserdem geeignete Massnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen ergriffen und sie dürfen keine Rückschritte ohne angemessene Begründung von in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen machen. Ethos spricht sich auch gegen Nachhaltigkeitsberichte aus, wenn ein Unternehmen seine Ziele systematisch nicht erreicht oder sich ein Schlüsselindikator während mehrerer Jahre verschlechtert.
Kriterien für den Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts
Weiter trägt die neue Auflage den regulatorischen Entwicklungen bezüglich der Wahl der Prüfgesellschaft für den Nachhaltigkeitsbericht Rechnung. Die europäischen Regeln (CSRD) schreiben eine begrenzte externe Prüfung dieser Berichte vor («limited assurance»). In einigen europäischen Ländern, welche die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt haben, muss die Wahl dieses Prüfers von der Generalversammlung genehmigt werden. Analog zu den Anforderungen an den Revisor der Jahresrechnung hält Ethos es für unerlässlich, Unabhängigkeitskriterien für diese Prüfer zu fordern und die Dauer ihres Mandats auf maximal zwanzig Jahre zu begrenzen.